Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
HPN-Motorradtechnik GmbH, Hofmarkstr. 1, 84375 Seibersdorf

1. Gültigkeit

Mit Erscheinen dieses Kataloges verlieren alle früheren Angebote ihre Gültigkeit. Gültigkeit der Preise siehe separate Preisliste.

2. Angebote und Preise

Alle unsere Angebote sind freibleibend bis zur endgültigen Bestätigung, Bestellungen werden schriftlich und telefonisch angenommen. Preiserhöhungen, die durch Zulieferer und Unterlieferanten verursacht werden, müssen wir an unsere Kunden weitergeben. Bei Preiserhöhungen über 30% kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

3. Sonderbestellungen

Sonderbestellungen werden nur schriftlich und gegen 50% Vorauskasse angenommen. Durch die Bestellung besteht Verpflichtung zur Abnahme der bestellten Ware oder Werkleistung.

4. Lieferung und Versand

Liefertermine und -fristen, die vereinbart wurden, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch HPN. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf dem Unvermögen eines Zulieferers, so können beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um 3 Monate überschritten ist. Höhere Gewalt, Streiks, unverschuldetes Unvermögen von unserer Seite oder unserer Zulieferer, sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Bei Sonderartikeln ist mit längeren Lieferzeiten zu rechnen. Die Lieferung erfolgt per Nachnahme bzw. Vorauskasse. Je nach Größe und Umfang der Bestellung erfolgt der Versand per Post, Bahn oder Spediteur. Eilsendung und Bahnexpress nur auf Wunsch und zu Lasten des Bestellers. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware auf den Käufer über. Eine Transportversicherung wird nur auf schriftlichen Wunsch des Bestellers abgeschlossen. Sämtliche Ware verläßt unseren Betrieb kontrolliert und in technisch einwandfreiem Zustand.

5. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum und zwar bis zur Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Der Käufer ist nur berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im regelmäßigen Geschäftsbetrieb zu veräußern. Er tritt sämtliche Forderungen aus dieser Weiterveräußerung der in unserem Eigentum stehenden Waren seinen Abnehmern gegenüber an uns ab.

6. Gewährleistungen

Erhebt der Käufer Mängelrüge, so ist die Rüge, bei offen zu Tage tretenden Mängeln, nur innerhalb von 10 Werktagen zulässig; für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt der Anlieferung und der Eingang des Rügeschreibens maßgebend. Nach Ablauf der Frist ist die Lieferung grundsätzlich anerkannt, spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt. Soweit Mängel anerkannt sind, wird der gelieferte Gegenstand nachgebessert oder nach unserer Wahl ersetzt. Der Käufer muß die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Vornahme der Nachbesserung gewähren. Fehlerhafte Ware ist kostenfrei an uns einzusenden. Weitergehende Gewährleistungs- oder Ersatzansprüche sind hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

7. Kennzeichnung

Jede ohne unsere Zustimmung vorgenommene Veränderung der von uns gelieferten Ware ist unzulässig, sofern dadurch ein Hinweis oder Schluß auf ihre Herkunft beeinträchtigt wird.

8. Annahmeverweigerung

Bei Nichtabnahme einer verbindlich bestellten Ware hat der Besteller ohne konkreten Schadensnachweis 30% des Auftragswertes für entstandene Unkosten und entgangenen Gewinn als pauschalierten Schadensersatz zu tragen. Der Nachweis eines geringeren Schadens obliegt dem Besteller, Geltendmachung höheren Schadens bleibt unberührt.

Falls der Kunde der Abnahmeverpflichtung nicht nachkommt, oder die Abnahme verweigert ist der Unternehmer berechtigt, nach einer schriftlichen Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden Schadenersatzforderungen gemäß oberem Passus wirksam.

9. Anlieferung

Die Anlieferung zu bearbeitender Ware hat kostenfrei zu erfolgen. Bei unfreier Anlieferung wird die Annahme verweigert. Die Paketzustellgebühr ist vom Besteller zu entrichten. Die angelieferten Teile müssen sauber und ölfrei, Rahmenteile sandgestrahlt sein. Maßstab hierfür ist ein, mit einem tankstellenüblichen Dampfstrahlgerät, gründlich gereinigtes Fahrzeug oder Baugruppen davon. Darüber hinaus erforderliche Reinigungs- oder Sandstrahlarbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt.

10. Kostenvoranschläge / Instandsetzung

Kostenschätzungen insbesondere mündliche sind unverbindlich. Der preis von Instandsetzungen und Reparaturen wird erst nach Fertigstellung der Arbeiten ermittelt. Schriftliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch und zu lasten von ihm erstellt. Bei Überschreiten eines schriftlichen Kostenangebotes von mehr als 30% wird dem Kunden unverzüglich Mitteilung gemacht.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Seibersdorf, bzw. Eggenfelden, sofern der Kunde Kaufmann ist, oder sonst eine Vereinbarung über Erfüllungsort und Gerichtsstand rechtswirksam getroffen werden kann.

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