Abgeschickt von Frank R80GS am 19 Dezember, 2007 um 17:51:25:
Antwort auf: und ich hab von auch noch was! am 18 Dezember, 2007 um 10:42:48:
n' Abend zusammen,
wenn man das so liest fällt einem erstmal nichts mehr ein. Wenn ich den offensichtlich verworrenen Gedanken der Richter aber weiterspinne, dürfte ein Schlag in die Fresse (gleich Wessen) auch nicht gleich als Körperverletzung gedeutet werden. Zweck der verbotswidrigen Handlung ist in diesem Falle, den Geschlagenen auf sein Fehlverhalten hinzuweisen, die dicke Lippe ist lediglich die Kauf genommene Folge. Ein frohes Fest!