Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
HPN-Motorradtechnik GmbH, Hofmarkstr. 1, 84375 Seibersdorf
1. Gültigkeit
Mit Erscheinen dieses Kataloges verlieren alle früheren Angebote ihre
Gültigkeit. Gültigkeit der Preise siehe separate Preisliste.
2. Angebote und Preise
Alle unsere Angebote sind freibleibend bis zur endgültigen
Bestätigung, Bestellungen werden schriftlich und telefonisch angenommen.
Preiserhöhungen, die durch Zulieferer und Unterlieferanten verursacht werden, müssen wir
an unsere Kunden weitergeben. Bei Preiserhöhungen über 30% kann der Kunde vom Vertrag
zurücktreten.
3. Sonderbestellungen
Sonderbestellungen werden nur schriftlich und gegen 50% Vorauskasse
angenommen. Durch die Bestellung besteht Verpflichtung zur Abnahme der bestellten Ware
oder Werkleistung.
4. Lieferung und Versand
Liefertermine und -fristen, die vereinbart wurden, bedürfen der
schriftlichen Bestätigung durch HPN. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf dem
Unvermögen eines Zulieferers, so können beide Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten,
sofern der vereinbarte Liefertermin um 3 Monate überschritten ist. Höhere Gewalt,
Streiks, unverschuldetes Unvermögen von unserer Seite oder unserer Zulieferer, sowie
ungünstige Witterungsverhältnisse verlängern die Lieferfrist um die Dauer der
Behinderung. Bei Sonderartikeln ist mit längeren Lieferzeiten zu rechnen. Die Lieferung
erfolgt per Nachnahme bzw. Vorauskasse. Je nach Größe und Umfang der Bestellung erfolgt
der Versand per Post, Bahn oder Spediteur. Eilsendung und Bahnexpress nur auf Wunsch und
zu Lasten des Bestellers. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die
Gefahr geht mit der Absendung der Ware auf den Käufer über. Eine Transportversicherung
wird nur auf schriftlichen Wunsch des Bestellers abgeschlossen. Sämtliche Ware verläßt
unseren Betrieb kontrolliert und in technisch einwandfreiem Zustand.
5. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser
Eigentum und zwar bis zur Begleichung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Der
Käufer ist nur berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im
regelmäßigen Geschäftsbetrieb zu veräußern. Er tritt sämtliche Forderungen aus
dieser Weiterveräußerung der in unserem Eigentum stehenden Waren seinen Abnehmern
gegenüber an uns ab.
6. Gewährleistungen
Erhebt der Käufer Mängelrüge, so ist die Rüge, bei offen zu Tage
tretenden Mängeln, nur innerhalb von 10 Werktagen zulässig; für die Fristberechnung ist
der Zeitpunkt der Anlieferung und der Eingang des Rügeschreibens maßgebend. Nach Ablauf
der Frist ist die Lieferung grundsätzlich anerkannt, spätere Reklamationen werden nicht
berücksichtigt. Soweit Mängel anerkannt sind, wird der gelieferte Gegenstand
nachgebessert oder nach unserer Wahl ersetzt. Der Käufer muß die erforderliche Zeit und
Gelegenheit zur Vornahme der Nachbesserung gewähren. Fehlerhafte Ware ist kostenfrei an
uns einzusenden. Weitergehende Gewährleistungs- oder Ersatzansprüche sind hiermit
ausdrücklich ausgeschlossen.
7. Kennzeichnung
Jede ohne unsere Zustimmung vorgenommene Veränderung der von uns
gelieferten Ware ist unzulässig, sofern dadurch ein Hinweis oder Schluß auf ihre
Herkunft beeinträchtigt wird.
8. Annahmeverweigerung
Bei Nichtabnahme einer verbindlich bestellten Ware hat der Besteller ohne konkreten Schadensnachweis 30% des Auftragswertes für entstandene Unkosten und entgangenen Gewinn als pauschalierten Schadensersatz zu tragen. Der Nachweis eines geringeren Schadens obliegt dem Besteller, Geltendmachung höheren Schadens bleibt unberührt.
Falls der Kunde der Abnahmeverpflichtung nicht nachkommt, oder die
Abnahme verweigert ist der Unternehmer berechtigt, nach einer schriftlichen Fristsetzung
mit Ablehnungsandrohung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurücktreten. In diesem
Fall werden Schadenersatzforderungen gemäß oberem Passus wirksam.
9. Anlieferung
Die Anlieferung zu bearbeitender Ware hat kostenfrei zu erfolgen. Bei
unfreier Anlieferung wird die Annahme verweigert. Die Paketzustellgebühr ist vom
Besteller zu entrichten. Die angelieferten Teile müssen sauber und ölfrei, Rahmenteile
sandgestrahlt sein. Maßstab hierfür ist ein, mit einem tankstellenüblichen
Dampfstrahlgerät, gründlich gereinigtes Fahrzeug oder Baugruppen davon. Darüber hinaus
erforderliche Reinigungs- oder Sandstrahlarbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt.
10. Kostenvoranschläge / Instandsetzung
Kostenschätzungen insbesondere mündliche sind unverbindlich. Der preis
von Instandsetzungen und Reparaturen wird erst nach Fertigstellung der Arbeiten ermittelt.
Schriftliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch und zu lasten
von ihm erstellt. Bei Überschreiten eines schriftlichen Kostenangebotes von mehr als 30%
wird dem Kunden unverzüglich Mitteilung gemacht.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Seibersdorf, bzw. Eggenfelden, sofern der Kunde Kaufmann ist, oder sonst eine Vereinbarung über Erfüllungsort und Gerichtsstand rechtswirksam getroffen werden kann.