Abgeschickt von Joerg am 12 Februar, 2008 um 13:39:42:
Antwort auf: @ die Schweizer Q Treiber von Türmer ohne Turm am 10 Februar, 2008 um 20:10:11:
Moin Tuermer!
: ich habe in der Bucht einen G/S Rahmen mit Schweizer erworben. Der soll als Grundgerüst für meine G/S dienen. Und bekommt nun ein weinig "Heiliges Blechle" aus Seibersdorf an verschiedene Stellen.
: Jetzt meine Frage: Wie ist es, wenn ich den Rahmen in good old Germany zulassen will. Muss ich da außer meinem Kaufbeleg noch etwas haben. Ich habe den Rahmen von einem Deutschen in Deutschland erworben, der wiederum hat ihn aus Dänemark gekauft.
Verstehe ich das jetzt richtig: Du hast Dir einen G/S-Rahmen gekauft, der bisher (immer noch) Schweizer Papiere hat, aber "koerperlich" schon in Deutschland ist?
(Wenn nein, dann klaer uns bitte schnell auf :-)
Zur Zulassung in D-Land brauchst Du auf jeden Fall die Papiere vom deutschen Zoll, die den Import bestaetigen - egal ob _Du_ das gemacht hast, oder der Verkaeufer.
Ohne diese Unterlagen duerfte es problematisch werden; evtl. (!) hilft dann eine Anfrage ans KBA, ob der Rahmen auch nicht als gestohlen gemeldet ist, und dann die Ausstellung neuer Papiere.
Bei einer Verzollung an der Grenze musst Du unter anderem ;-) einen Kaufvertrag mit der Kaufsumme vorweisen. Auf die Kaufsumme fallen 6% Zoll an, und darauf kommt dann noch die deutsche MwSt. drauf. Es *kann* sein, dass der Zoll ebenfalls die Transportkosten vom Schweizer Abholort bis zur Grenze draufschlaegt und mitverzollt (nein, das ist keine Schweizer Marotte, sondern gilt auch fuer den deutschen Zoll). -- Wenn Du das Teil von einem Privatmann gekauft hast, dann will der Schweizer (!) Zoll nichts von Dir. Beim Kauf vom Haendler kannst Du Dir dort allerdings die Schweizer MwSt. erstatten lassen.
Muhgruss aus dem viel-zu-schade-fuers-Buero-Wetter,
- Joerg