Abgeschickt von Christoph am 16 April, 2002 um 21:55:46:
Antwort auf: Langer fünfter Gang! von norbert am 16 April, 2002 um 20:36:50:
:Ist der TÜV-Eintrag notwendig?
Nicht daß ich wüßte. Mein logisches denkvermögen meint: da die Tachoanzeige davon nicht betroffen ist (es wird ja weiterhin an der getriebeausgangsseitigen Welle die Ist-Drehzahl für den Tacho gemessen) und en Getriebe die Leistung nicht verstärkt, halte ich die Veränderung für nicht eintragungs/genehmigungspflichtig. Die Höchstgeschwindigkeit ändert sich i.d.R. ja dadurch auch nicht.
Indiz: Für die R100RS konnte man ja auch zwei verschieden lang übersetzte Hinterradantriebe erhalten, die dann eine gewisse (innerhalb er 5% Toleranz) Abweichung von ist- zu angezeigter Geschwindigkeit am Tacho folgerten. Dies wurde toleriert.
Ich gebe zu: alles Vermutungen, ich WEISS es nicht. ich fahre jedenfalls einen längeren 5ten ohne Gutachten etc.
gruß, Christoph