Abgeschickt von Joerg am 11 April, 2005 um 10:18:23:
Antwort auf: Re: zulassung fahrradtacho von andre' am 10 April, 2005 um 14:22:36:
Hi
: hast du den fahrradtacho extra oder anstatt der originalen ?
Wenn der Fahrradtacho _zusaetzlich_ zum Serientacho installiert ist, dann geht das den TÜV nichts an ;-) Interessant wird das nur, wenn der Fahrradtacho den Serientacho _ersetzen_ soll.
Muhgruss aus Lausanne!
- Joerg