Abgeschickt von Uwe Menrath am 12 April, 2009 um 22:40:10
Antwort auf: Re: Wahrnehmungen von Jochen am 12 April, 2009 um 21:52:22:
Moin Jochen,
in Bezug auf die Straßenverkehrsordnung (die Straßenverkehrszulassungsordnung ist hier nicht relevant) irrst Du Dich! Nach § 5 Satz 5 StVO sind kurze Schall- oder Leuchtzeichen außerhalb geschlossener Ortschaften zur Ankündigung des Überholens gestattet.
Beste Grüße, Uwe