Abgeschickt von oelzeug am 19 Mai, 2001 um 13:11:01:
Antwort auf: Re: Eintragung Doppelzündung bei Maschinen nach 90 von oelzeug am 19 Mai, 2001 um 00:43:12:
: Hi Jochen,
: eine Doppelzündung muss nicht eingetragen werden, da die Leistungssteigerung innerhalb der Serienstreuung von fünf Prozent liegt.
: MfG
: oelzeug
Ups, grobes Foul meinerseits. Ab 4/89 sieht die Sache anders aus.
Illegal, scheißegal!