Abgeschickt von Udo am 16 August, 2002 um 09:08:31
Antwort auf: He-Bremsscheibe, Stahflex und $21STVZO von Gernot am 15 August, 2002 um 17:41:15:
Hallo Gernot,
habe die gleiche Kombination (Lucas Stahlflex (hat ABE!) und HE-Scheibe) problemlos bei der DEKRA eingetragen bekommen und das, obwohl am Bremszangenadapter und am Distanzring die HE-Kennzeichnung fehlte.
Eintragung in die Papiere beim nächsten An-/Abmelden. Abnahmebericht der DEKRA/TÜV ist (theoretisch) bis dahin immer mitzuführen.
Gruß und frohes bremsen
Udo
: Hallo,
: gerade habe ich meine neue He-Bremsscheibe von der Post geholt. In dem Gutachten steht sinngemäß drin, daß normalerweise eine Anbaubescheinigung vom TÜV reicht, bis die Fahrzeugpapiere aktualisiert werden. So Weit so Gut, weiter hinten fällt mir aber auf, daß bei Veränderungen am Fahrzeug (in meinem Fall Lucas Stahlflex mit ABE) eine Abnahme nach §21 STVZO fällig wird.
: Kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen, ich dachte §21 wäre für komplette Einzelabnahmen von Fahrzeugen gedacht?
: Kann ich die Scheibe jetzt ohne größere Aktion anbauen und eintragen, oder muss ich auf die Originalbremsleitungen zurückrüsten? Muß ich die Scheibe gleich in die Papiere eintragen lassen, oder kann ich damit bis zum Herbst warten?
: Hilfe
: Gernot