Abgeschickt von Stephan am 25 August, 2003 um 12:25:32
Antwort auf: Unbedenklichkeitsbescheinung von Klaus am 25 August, 2003 um 11:54:25:
: Hallo,
: hat jemand zufällig seine GS mit einer PD-Verkleidung/Tank/Cockpit umgerüstet und hat die Unbedenklichkeitsbescheinigungen von BMW noch irgendwo gesammlt?
: Gruß
: Klaus
Hallo Klaus,
meines Wissens braucht´s keine Bescheinigung, da die GS und PD beide unter dem Werkscode "247 E" laufen.
Es sind also beim TÜV keine Unterschiede erkennbar. Ergo: Nix einzutragen !!
q-treiber-Grüße
Stephan