Abgeschickt von Uwe Menrath am 02 August, 2006 um 18:34:02
Antwort auf: R65 von Gerhard am 01 August, 2006 um 11:04:59:
Moin Gerhard,
welches Baujahr ist das? Für die Zweiarmschwingen-R 65 dürftest Du keine Freigabe erhalten. No chance. Bei den Einarmmodellen könnte es klappen, da das Fahrgestell mit der späten R 80 baugleich ist. Allerdings müsstest Du dann zumindest die Vergaser und den Endantrieb ebenfalls wechseln.
Beste Grüße, Uwe