Abgeschickt von Uwe am 10 September, 2004 um 21:10:10
Moin,
existiert eine werksseitige Freigabe zur Implantation eines anderen Motors mit 800 oder gar 1000 ccm in das Fahrwerk einer Doppelarmschwingen-R 65, wie sie ab '78 produziert wurde? Oder, alternativ: Ist das Motorgehäuse des 650-ccm-Motors identisch mit dem der größeren?
Nicht gemeint ist die Einarmschwingenversion ab '85, hier dürfte die Sache klar sein ;-).
Beste Grüße
Uwe