Abgeschickt von aber am 22 September, 2005 um 12:25:15:
Antwort auf: `s paßt scho`..... von Stephan am 22 September, 2005 um 12:17:05:
Die Fahrgeräuschgrenzwerte bis 30.09.1983 wurden im 3. Gang ermittelt (bei Fahrzeugen mit mehr als 4 Gängen).
Die Werte ab 1.10.1983 wurden für Fahrzeuge über 350 cm³ im 2. Gang (!) gemessen.
Daher also der "Erschwerniszuschlag" von 2 dB.
Gerade erst gefunden in den Tiefen der Richtliniendruckstücke. Hat aber eher akademischen Wert. Es sei denn für Umbauten.... :-)
q-treiber-Grüße
Stephan