Abgeschickt von ganz einfach! am 09 September, 2008 um 12:05:34:
Antwort auf: Wo lebst Du? von Joerg am 09 September, 2008 um 10:20:52:
moin, Jungs,
: Wo lebst Du?
aber joerg - das hat er doch gesagt: in D bei H ;-)
also z.B.: Dollern bei Hamburg; oder Dong Anh bei Hanoi / Vietnam; oder vielleicht Dunau bei Hannover ... ?
: In der Schweiz waeren 6 Monate legal. Wie das in EU-Land aussieht, kann ich Dir nicht sagen, da mich der feine Unterschied zwischen Garantie und Gewaehrleistung auch heute noch verwirrt ;-)
in D ganz einfach:
- 6 Monate nach Kauf garantiert der *Verkäufer*, dass das ding in ordnung ist. ist was kaputt, wendest du dich an den verkäufer. will der nicht reparieren/ersetzen/nachbessern/geld erstatten, muss *ER* nachweisen, dass der fehler an deiner unsachgemässen benutzung liegt.
- bis 24 monate nach kauf gewährleistet der verkäufer die zugesagte bzw. zu erwartende funktionstüchtigkeit. wenn etwas nicht funktioniert, musst *DU* als käufer dem verkäufer nachweisen, dass der fehler bereits im gerät angelegt war, als du das gerät erstanden hast.
so einfach wie unbefriedigend - meines erachtens gehört auf alle technischen geräte eine *garantie* von mindestens zwei, besser drei jahren vorgeschrieben - europaweit!
warum wohl Honda z.b. schon bei meiner Pan European vor 18 Jahren 2 Jahre volle Garantie und ein Jahr Kulanz gewährt hat, BMW beim Erwerb meiner R 100 RT vor 17 Jahren aber nur die gesetzliche Garantie von einem halben Jahr ... ? Ein Schelm, wer böses dabei denkt!
aber im übrigen: wer volljährig genug ist, um einen technischen gegenstand erwerben zu dürfen, *sollte* auch ebenso volljährig sein, die folgen seines tuns abschätzen zu können - nichts für ungut, aber erst was kaufen und *hinterher* die AGBs durchlesen ist zwar üblich, aber beeinträchtigt eventuell die rechtswirksamkeit einer anschliessenden reklamation ... ;-)
muh-gruss aus dem spätsommerlich-warmen Bremen
warzenpower