DZ muss ab 89 eingetragen werden


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Abgeschickt von JochenD am 19 November, 2001 um 09:30:54

Antwort auf: Re: Gutachten für Kolben 9,5:1 von ONK am 18 November, 2001 um 22:51:02:

Da die Zündung ein emissionsbestimmendes Bauteil ist, muss eine DZ bei Maschinen ab 1989 eingetragen werden. Ab da galt für Motorräder eine Abgasnorm.

War bei mir aber kein Problem. Mit der Kopie einer Q-Tech Eintragung konnte ich meine Eigenbau-DZ eintragen.
Bei alten BMWs sind die TÜVler nicht so empfindlich und man hat deutlich weniger Probleme als mit schreiend bunten Japan-Racern.

Gruß,
Jochen


: Hallo,

: die Doppelzündung braucht meiners Wissens nicht eingetragen werden! (Wäre mir neu) Die dadurch entstehende Leistungssteigerung bewegt sich innerhalb der Toleranzen. Nicht jedes Moped mit z.B. 50 PS hat auch genau 50 PS. Daher Toleranz, ich glaube 5%, kein Problem.

: Gruß ONK




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