Abgeschickt von hansen am 02 Dezember, 2005 um 08:40:27:
Antwort auf: anderes Bild von Hacke am 02 Dezember, 2005 um 06:31:56:
Hi Hacke,
so wie es aussieht, bläst er das Blow-By-Gas durch das gebogene Röhrchen ins Freie, also nicht zulässig, auch wenn es gut funktionieren mag. Könnte auch Schwierigkeiten bei der HU geben, wenn er mal auf einen kompetenten Prüfer trifft.
Gruß aus dem kalten und sonnigen Ostfalen
Hansen