Abgeschickt von jetzt...?! am 22 September, 2005 um 11:31:27:
Antwort auf: P & E von Stephan am 22 September, 2005 um 11:17:17:
moin, Stephan,
danke für die fundierten erkentnisse; aber sag mal, kann es angehen, dass die zulässigen fahrgeräusche _vor_ 1983 2 dB niedriger waren als zwischen 84 und 90...?!
gruss
warzenpower
: Die Grenzwerte der Fahrgeräusche waren bis 30.9.1983: 84 dB (A) , gemessen nach nationaler Richtlinie.
: Vom 1.10.1984 bis 30.09.1990: 86 dB (A) nach EG-Richtlinie.
: Das sind die gesetzlich max. zulässigen Werte.
: Wichtig ist aber was als max.wert in Deinen Papieren steht als Fahrgeräusch.