Abgeschickt von schorschi am 11 Oktober, 2005 um 21:35:12
Hallo versammeltes Forumswissen.
Ich hatte meine nachfolgende Frage zwar schommal an den Heckrahmentreat angehängt, bin aber bei der Zusammenfassung für´s Archiv herausgefallen.
Hier nun nochmal meine Frage:
Ich möchte mir im Winter einen neuen Heckrahmen zimmern(aus VA 1.4301) in größerem Rohr Ø mit deutlich dünnerer Wandstärke. Jetzt hat ja der Heckrahmen imho keine Serien# oder sonnstige Kennzeichnung, auch ist ja bei ner GS auch kein Fahrwerks Teil damit verbunden. Ich meine jetzt aus dieser Schlußfolgerung zum Ergebnis zu kommen : Der Heckrahmen unterliegt keiner extra TÜV pflicht. Ähnlich eines Gepäckträgers.
Ist natürlich in Gestalltfestigkeit mindestens dem Serienteil entsprechend auszulegen(Ich kann das mit ner einfachen FEM Berechnung absichern). Durch den vergrößerten Ø ei gleichzeitig verkleinerter Wandstärke müßte eine deutliche Gewichtsminimierung gegenüber dem (beinahe)Serienvollmaterial Heckrahmen zu erzielen sein.
Haben die verbauten Heckrahmen von Gletter, Q_Tech und HPN einen extra Schrieb für´n TÜV?
Würd mich freuen etwas substanzielles zu hören.
Danke schonmal.
schorschi