Abgeschickt von Sven am 28 Maerz, 2004 um 22:27:26:
Ich weiß, dieses Thema kehrt regelmäßig wieder und ich habe auch versucht, aus dem Archiv und div. anderen Quellen schlau zu werden, aber die Angaben sind einfach zu widersprüchlich:
1.) Ist es inzwischen irgend jemanden gelungen, sich dieses Teil vom TÜV legalisieren zu lassen ?
2.) Hat inzwischen vielleicht auch mal jemand konkrete Prüfstandergebnisse vorher / nachher vorzuweisen ?
Hier das Statement, daß ich z.B. von Zach direkt bekommen habe:
- Vorschalldämpfer sind generell nicht kennzeichnungspflichtig und so lange sie Leistungs- und Geräuschwerte nicht in erheblichem Maße verändern ( was ist erheblich ??? ), bedarf es auch keinerlei ABE, Gutachten oder Eintragungen ... !
Zur Leistungs- und Drehmomentveränderung sagt Zach folgendes:
- ca. 3 PS mehr Spitzenleisting, ein Einbruch der Drehmomentkurve ist nicht zu erwarten ... !
Aber was ist nun wirklich Fakt ? - Eine geringfügige Leistungssteigerung kann ich mir durchaus vorstellen, aber wie steht´s mit dem Drehmoment ? - Theorethisch müßte hier aufgrund des geringeren Dämpfervolumens eigentlich ein Einbruch, zumindest aber eine Verschiebung in höhere Drehzahlbereiche zu erwarten sein, - richtig ? - Gewicht und Sound sind selbstverständlich OK, keine Frage.
Und welche Rolle spielen dabei div. Veränderungen, die bereits am Motor vorgenommen wurden ( 9,5er Verdichtung, 320er Nockenwelle, Doppelzündung, HPN-Auspuff, 44er Einlassventile, etc. ) ?
Wäre nicht schlecht, wenn diesbezüglich endlich mal konkrete Fakten auf den Tisch kämen ... !
Gruß,
Sven